Konformitätsbewertungen zur Störlichtbogensicherheit nach 

DIN CLC IEC/TR 62271-307 VDE 0671-307 und

DIN IEC/TR 62271-312 VDE 0671-312 


Umbauten an Schaltanlagen oder fabrikfertigen Stationen sind gängige Praxis. Doch fast jede Änderung führt zur Ungültigkeit von bereits durchgeführten Störlichtbogen-Typprüfungen. Als Betreiber stehen Sie in der Verantwortung (BetrSichV) nachzuweisen, dass der Personenschutz weiterhin gewährleistet ist.


Genau hier bieten wir als unabhängiges Ingenieurbüro die entscheidende Unterstützung. Wir verkaufen keine Neuanlagen – wir liefern objektive, technische Gewissheit.

Wir bewerten die Konformität Ihrer modifizierten Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik:


TR 62271-307: Konformität der Störlichtbogensicherheit nach einem Umbau


Bei bestehenden Schaltanlagen (z.B. nach IEC 62271-200) ist die Frage entscheidend: Ist die Anlage nach dem Retrofit/ RecoFIT® (z.B. Tausch eines Leistungsschalters) noch konform zur Störlichtbogenprüfung, die vor dem Umbau galt?


Unsere Leistung: Wir führen die ingenieurtechnische Bewertung durch und weisen nach, ob die Störlichtbogensicherheit der modifizierten Anlage weiterhin gegeben ist.

TR 62271-312: Gültigkeit der Typprüfung


Bei fabrikfertigen Stationen (geprüft nach IEC 62271-202) führen oft schon kleine Anpassungen zu Abweichungen von der geprüften Bauart.


Unsere Leistung: Wir bewerten, ob die Änderungen an Ihrer abgewandelten Station (z.B. andere Komponenten, Lüftung, Druckentlastungskanäle) so ausgeführt sind, dass sie mir einer typgeprüften Station konform sind.


Ihre Vorteile:

  • Wirtschaftlichkeit: Die Kosten für Transport und Durchführung von neuen Typprüfungen können ein Vielfaches einer Konformitätsbewertung betragen.
  • Objektivität: Wir sind herstellerneutral. Unser Ziel ist der sichere und wirtschaftliche Weiterbetrieb Ihrer bestehenden Anlage, nicht der Verkauf einer neuen.  
  • Rechtssicherheit: Sie erhalten von uns eine fundierte Dokumentation als Nachweis Ihrer Betreiberverantwortung und als essenziellen Baustein Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
  • Klare Antworten: Wir sagen Ihnen klar, ob Ihre modifizierte Anlage die Schutzziele noch erfüllt oder welche Maßnahmen technisch notwendig sind.


Sichern Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Verantwortung ab. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine fundierte, unabhängige Bewertung.


 
 
 
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